Allgemeine Geschäftsbeziehungen der Steiner-Optik GmbH (für Händler)

I. Geltungsbereich
II. Angebote, Bestellungen und Vertragsschluss
III. Preise und Zahlungen
IV. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnung
V. Gefahrübergang
VI. Eigentumsvorbehalt
VII. Gewährleistung, Mängelrüge und Rückgriff / Herstellerregress
VIII. Einschränkung der Haftung
IX. Ansprüche aus Garantie
X. Ansichtssendungen und Rücksendungen
XI. Ausfuhrkontrolle
XII. Gerichtsstand / Schiedsverfahren / Sonstiges und Schlussbestimmungen
XIII. Bildrechte und Copyright
XIV. Datenschutz

I. Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen i. S. d. § 310 I 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen unserer Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Wird der Auftrag abweichend von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilt, so gelten auch dann unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, selbst wenn wir bei der Auftragsannahme und / oder Auftragsdurchführung nicht widersprochen haben.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit unseren Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch uns Bezug genommen wird.

II. Angebote, Bestellungen und Vertragsschluss

1. An unsere Angebote halten wir uns 14 Tage lang gebunden, gerechnet ab Angebotsdatum. Dies gilt nicht für Angebote, die ausdrücklich als „freibleibend“ gekennzeichnet sind. Eine Bestellung unseres Kunden, die ein Angebot gem. § 145 BGB darstellt, können wir innerhalb von 2 Wochen annehmen.

2. Der Vertrag mit uns kommt zustande, wenn wir die Bestellung unseres Kunden erhalten und das in dieser Bestellung liegende Angebot annehmen. Einer ausdrücklichen Annahmeerklärung durch uns bedarf es nicht. Die Annahme kann durch schriftliche Auftragsbestätigung, Lieferung der bestellten Ware oder aber durch Rechnungserteilung erfolgen.

3. Die von uns im Internet, in Prospekten und in Katalogen dargestellten Waren und Preise sowie Artikelbeschreibungen stellen kein Angebot i. S. d. § 145 BGB dar.

III. Preise und Zahlungen

1. Sofern nichts Abweichendes mit uns schriftlich vereinbart worden ist, so gelten unsere Preise ab Werk exklusive Verpackung und Transport, zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe.

2. Maßgeblich sind ausschließlich die in unserer Auftragsbestätigung aufgeführten Preise.

3. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

4. Solange und soweit nichts Abweichendes mit unseren Kunden vereinbart worden ist, sind unsere Rechnungen umgehend nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Solange und soweit Vorauskasse vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Lieferung der bestellten Ware ganz oder teilweise bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises zurückzubehalten. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Im Falle des Verzuges des Käufers werden sämtliche zu diesem Zeitpunkt bestehenden Verbindlichkeiten des Käufers uns gegenüber sofort zur Zahlung fällig.

5. Zur Vereinfachung der Zahlungsabwicklung haben wir sämtliche uns zustehenden Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kunden an die BNB Paribas Factor GmbH, Hansaalee 299, 40549 Düsseldorf, abgetreten. Zahlungen können daher nur mit schuldbefreiender Wirkung an die BNP Paribas Factor GmbH geleistet werden. Die entsprechende Bankverbindung ist unseren jeweiligen Rechnungen zu entnehmen.

IV. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnung

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller nur insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und die Zurückbehaltung wegen anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend gemacht wird. Eine Aufrechnung gegen unsere Forderung ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen, welche aus dem gleichen Vertragsverhältnis herrühren, zulässig.

V. Gefahrübergang

Wird die Ware auf Wunsch unseres Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks / Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf unseren Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

VI. Eigentumsvorbehalt

Wir liefern nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.

1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.

2. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

3. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert nicht nur vorübergehend die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

6. Der Kunde ist verpflichtet, uns von der Beantragung eines Insolvenzverfahrens oder einer Pfändung der Vorbehaltsware durch Dritte unverzüglich zu informieren. Stellt unser Kunde die Zahlungen ein ehe die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren vollständig bezahlt sind, so stehen uns insbesondere, jedoch nicht ausschließlich die in §§ 47, 48 InsO aufgeführten Rechte auf Aussonderung und auf die Gegenleistung zu.

7. Auch ohne einen durch uns erklärten Rücktritt vom Vertrag sind wir berechtigt, die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.

VII. Gewährleistung, Mängelrüge und Rückgriff / Herstellerregress

1. Gewährleistungsrechte unserer Kunden setzen voraus, dass diese der nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen sind. Die Rügefrist i. S. d. § 377 HGB beträgt 8 Tage. Maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen Rüge bei uns (auch per Telefax).

2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Waren bei unseren Kunden. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns beruhen, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.

3. Sollte trotz aller aufgewandter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware vorbehaltlich fristgerechter Mangelrüge nach unserer Wahl entweder reparieren oder ersatzweise nachliefern. In jedem Falle ist uns zur Nacherfüllung jedoch eine angemessene Frist zu setzen. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. Im Falle der Ausübung eines Gewährleistungsrechtes ist uns die beanstandete Ware in der Original- oder in einer gleichwertigen Verpackung zur Überprüfung zu übersenden.

4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann unser Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Die Nacherfüllung gilt als fehlgeschlagen, wenn zwei, von unserem Kunden gesetzte, angemessene Nachfristen zur Nacherfüllung fruchtlos verstrichen sind.

5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit. Bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden von unserem Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die sich hieraus ergebenden Folgen keine Gewährleistungsansprüche. Auch wenn unsere Betriebs- oder Wartungsanweisung nicht eingehalten wird, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass Verbrauchsmaterialien verwendet worden sind, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen. In diesen Fällen bleibt es dem Kunden jedoch unbenommen, nachzuweisen, dass der Mangel hierauf nicht beruht.

6. Alle Angaben über unsere Produkte, insbesondere die in unseren Angeboten und Druckschriften enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben sind als annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte anzusehen. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Ware.

7. Ansprüche unseres Kunden wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Betriebes verbracht worden ist.

8. Rückgriffsansprüche unserer Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als unser Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen, zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

9. Solange und soweit wir mit unseren Kunden vereinbart haben, ein gebrauchtes Produkt zu liefern, so gewähren wir auch auf dieses Produkt eine Gewährleistung von zwei Jahren.

10. Unsere Außendienstmitarbeiter sind nicht berechtigt, mit Kunden Gewährleistungs¬verein-barungen zu treffen, welche von den hier vorliegenden Gewährleistungs¬bedingungen abweichen.

VIII. Einschränkung der Haftung

1. Im Falle einer vorvertraglichen, vertraglichen und außervertraglichen Pflichtverletzung, auch bei einer mangelhaften Lieferung – unter Einschluss der mangelhaften Lieferung einer Gattungssache – unerlaubten Handlung und Produzentenhaftung, haften wir auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz – vorbehaltlich weiterer vertraglicher oder gesetzlicher Haftungsvoraussetzungen – nur im Falle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Vertragspflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet). Jedoch ist unsere Haftung – ausgenommen der Fall des Vorsatzes – auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt.

2. Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – im Einzelfall nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers 1. bis 7. Sowie die Regelungen unter „VIII. Gewährleistung, Mängelrüge und Rückgriff / Herstellerregress“.

3. Für Verzögerungsschäden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe von bis zu 5 Prozent des mit uns vereinbarten Kaufpreises.

4. Außerhalb der Verletzung wesentlicher Pflichten ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

5. Die in 1. bis 4. enthaltenen Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache i. S. d. § 444 BGB im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels, im Fall von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

6. Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr seit Ablieferung der Sache an den Kunden, im Fall der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht – und es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen – im Fall einer Haftung für Vorsatz und in den in 5. genannten Fällen. Etwaige kürzere gesetzliche Verjährungsfristen haben Vorrang.

7. Ist der Kunde ein Zwischenhändler für die an ihn gelieferte Sache und der Endabnehmer der Ware ein Verbraucher, gelten für die Verjährung eines etwaigen Rückgriffsanspruchs des Kunden gegen uns die gesetzlichen Bestimmungen.

IX. Ansprüche aus Garantie

Für eine Vielzahl unserer Produkte gewähren wir eine 10-jährige respektive eine 30-jährige Garantie. Diese freiwillige Herstellergarantie richtet sich an unsere Endabnehmer und erweitern die dem Verbraucher eingeräumten Gewährleistungsrechte, die durch diese Garantie nicht eingeschränkt werden. Mit dieser Garantie haften wir dafür, dass die von uns hergestellten Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe die in unserer Produktbeschreibung für dieses Produkt aufgeführten Eigenschaften aufweist. Abnutzung durch Verschleiß, durch übermäßigen Gebrauch oder durch Fehlgebrauch sind nicht von der Garantie umfasst. Gleiches gilt für Beschädigungen, die durch eine nicht fachgerechte respektive nicht von uns selbst durchgeführte Reparatur entstehen. Im Rahmen der Garantie werden wir bestehende Mängel durch Nachbesserung respektive – nach unserer Wahl – durch Nachlieferung erfüllen. Die hierfür anfallenden Transport-, Arbeits- und Materialkosten werden von uns getragen. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind mit der Einräumung der freiwilligen Garantie nicht verbunden.

X. Ansichtssendungen und Rücksendungen

1. Solange und soweit mit unseren Kunden vereinbart ist, dass wir diese Waren zur Ansicht übersenden, so berechnen wir hierfür eine Abwicklungspauschale in Höhe von 20,00 € zzgl. der jeweils anfallenden Mehrwertsteuer. Sollte unser Kunde binnen vier Wochen nach Erhalt der Ansichtsware sich dazu entschließen, die Ware zu behalten, so genügt eine kurze Mitteilung an uns, welche wir als Annahme des angebotenen Kaufvertrages ansehen. In diesem Falle ist die geleistete Abwicklungspauschale in Höhe von 20,00 € zzgl. USt von dem vereinbarten Kaufpreis in Abzug zu bringen. Solange und soweit unser Kunde sich nach Übersendung der Ansichtsware nicht dazu entschließt, die Ware zu erwerben, so ist diese binnen vier Wochen kostenfrei an uns zurückzusenden.

2. Von uns an unsere Kunden verkaufte Ware darf vorbehaltlich anderer gesetzlicher Bestimmungen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns an uns zurückgesandt werden. Im Allgemeinen ist eine Rücksendung von aktueller Ware nur dann möglich, wenn diese unbeschädigt und in einem wiederverkaufsfähigen Zustand ist. Sollte die Ware gleichwohl Fehler aufweisen, so sind wir berechtigt, die Retoure trotz vorheriger schriftlicher Genehmigung durch uns abzulehnen bzw. die Gutschrift um einen entsprechenden Betrag zu kürzen, der dem Minderwert der beschädigten Sache entspricht. In jedem Falle gehen die Transportkosten für die Retoure zu Lasten unseres Kunden.

An uns ohne vorherige schriftliche Genehmigung zurückgesandte Retouren werden unbearbeitet und unfrei an den Absender zurückversandt.

XI. Ausfuhrkontrolle

Einige unserer Produkte unterliegen der Deutschen Ausfuhrkontrolle. Unsere Kunden sind daher verpflichtet, uns frühzeitig über gegebenenfalls bestehende exportrechtliche Bestimmungen zu informieren. Im Falle der erforderlichen behördlichen Genehmigung werden wir alle uns zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um eine solche Genehmigung zu erhalten. Unser Kunde ist verpflichtet, uns die erforderlichen Dokumente und Informationen schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen. Aufgrund gegebenenfalls erforderlicher behördlicher Genehmigungen ist es unseren Kunden auch untersagt, ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung die bei uns erworbenen Produkte an Abnehmer zu liefern, die nicht im gleichen Land wie unser Kunde ansässig sind.

Die mit uns geschlossenen Verträge stehen daher auch unter der aufschiebenden Bedingung des Vorliegens einer exportrechtlichen Ausfuhrgenehmigung / der exportrechtlichen Genehmigungsfreiheit. Sollte eine gegebenenfalls erforderliche behördliche Genehmigung zum Export der bestellten Produkte nicht innerhalt von 12 Monaten nach Abschluss des Vertrages vorliegen, so gilt die aufschiebende Bedingung als endgültig nicht eingetreten. Geleistete Zahlungen / Anzahlungen des Kunden werden in diesem Falle durch uns erstattet, es sei denn, wir haben bereits Leistungen für den Kunden erbracht. Im Falle der Nichterteilung der behördlichen Genehmigung sind sämtliche Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, Aufwendungsersatz oder Ähnliches ausgeschlossen. Die Beschaffung einer etwaig erforderlichen Einfuhrgenehmigung obliegt unserer Kunden.

XII. Gerichtsstand / Schiedsverfahren / Sonstiges und Schlussbestimmungen

1. Dieser Vertrag und die gesamte Rechtsbeziehung der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)

2. a) Gegenüber Kunden, die ihren Sitz in Deutschland haben, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Wir sind jedoch berechtigt, in einem solchen Fall unseren Kunden an dem für ihn zuständigen ordentlichen Gericht in Anspruch zu nehmen.

2. b) Sämtliche Streitigkeiten mit unseren Kunden, die ihren Sitz im europäischen/ außereuropäischen Ausland haben, werden durch ein Schiedsverfahren nach den Regeln der ICC (international chamber of commerce) entschieden. Sitz des Schiedsgerichts ist München. Verfahrenssprache ist deutsch. Die Angelegenheit soll endgültig und bindend durch einen Schiedsrichter unter Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit entschieden werden.

3. Die Vertragssprache ist deutsch. Solange und soweit mehrsprachige Vertragsausfertigungen existieren, so geht die deutsche Version im Falle von Abweichungen/Unklarheiten vor.

4. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wie auch der mit uns geschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden zu diesen Geschäftsbedingungen bestehen nicht.

5. Sollte eine Klausel der hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder nichtig werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

XIII. Bildrechte und Copyright

Sämtliche verwendeten Grafiken und Bilder unterliegen dem Deutschen Urheberrecht. Diese Urheberrechte liegen bei uns oder bei unseren Partnern. Eine Verwendung ohne unsere ausdrückliche Zustimmung ist nicht gestattet. Gleiches gilt für die von uns oder unseren Partnern vorformulierten Produktbeschreibungen.

XIV. Datenschutz

Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Vertrages werden von uns Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die personenbezogenen Daten unserer Kunden, die uns im Rahmen einer Bestellung mitgeteilt werden, werden nur für den Zweck verwendet, zu dem uns diese Daten überlassen worden sind (beispielsweise Bestellungsabwicklung). Wir geben diese Daten unter anderem an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, sofern dies zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen notwendig ist.

Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir die uns übermittelten Daten an das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Unternehmen weiter. Die personen- respektive unternehmensbezogenen Daten, die uns mitgeteilt werden, werden aufgrund der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflicht mindestens 10 Jahre gespeichert.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in Deutsch verfasst. Die englische Version dient der weiteren Information. Im Falle von Unterschieden ist die deutsche Übersetzung vorrangig.

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